Stellungnahme zu IMC

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste fordert in einer aktuellen Stellungnahme die notwendigen Mindestvorgaben zum Personalschlüssel und zur Personalqualifikation:

Der Personalschlüssel für die IMC muss 1:3 (Personal / Patient) betragen.

Die pflegerische Leitung und die Praxisanleitung müssen den Fachpflegestandard erfüllen. Pro Schicht muss eine Pflegefachkraft mit Fachpflegestandard ständig anwesend sein. Die weiteren Pflegefachkräfte müssen die Qualifikation als Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- Kinderkrankenpfleger besitzen, 40% davon mit Zusatzqualifikation IMC.

Die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie>>> hier <<< als pdf (57 KB)

DFK DOP am 26. bis 27.09.2024 in Münster
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