Erklärung zu Pflegequalität und Patientensicherheit im Intensivpflegebereich

Berlin, 16.04.2007 – Die DGF fordert eine Mindestquote von fachweitergebildetem Personal für deutsche Intensivstationen zur Gewährleistung der Patientensicherheit. Aufgabenallokation und Neuverteilung der Verantwortlichkeiten vom ärztlichen in den pflegerischen Bereich sind gesetzgeberisch zu regeln.

Vorbehaltsaufgaben für Fachkrankenpflegende sind verbindlich festzuschreiben um eine Versorgung von kritisch erkrankten Patienten in Krankenhäusern ökonomisch sinnvoll und zukunftsfähig sicherzustellen.

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