DGF-Stellungnahme zur beabsichtigten Auflösung der Pflegekammer in Niedersachsen

Stellungnahme
Im Zuge der Verbandsbeteiligung zur beabsichtigten Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen möchten wir im Folgenden darauf hinweisen,welche nachhaltigen negativen Auswirkungen eine solche Gesetzgebung auf die Fachkrankenpflege und dieFunktionsdienste in Niedersachsen haben wird. In der sehr geringen Zeitspanne vonerst zweieinhalb Jahren ihrer Tätigkeit hat die Pflegekammer Niedersachsen damit begonnen,eine eigene Organisationstruktur aufzubauen, um damit eine hochwertige undan hohen Qualitätsstandards orientierte Pflege für die Bevölkerung in Niedersachsen in der Zukunft sicher zu stellenwie auch in der Selbstverwaltung die Belange professionell Pflegender angemessener festzulegen. Die demokratisch gewählten Berufsangehörigen aus den verschiedenen Bereichen der Pflege in Niedersachsen haben im Ehrenamt insbesondere in den gebildeten AusschüssenBerufsordnung, Weiterbildungund Qualitätssicherung in der Pflege daran gearbeitet, belastbare Strukturen zu entwickeln, die berufliche Fachexpertise zu bündeln und dadurch eine Basis für eine höherwertige und sichere pflegerische Versorgung der Menschen zu gewährleisten. Diese Möglichkeit mit der professionellen Pflegeexpertise in Selbstverwaltung die sichere Versorgung der Bevölkerung durch Pflegefachkräfte sicher zu stellen, wird durch dieses Gesetz, auf unabsehbare Zeit abgeschafft. Von der Selbstbestimmung der Pflegeberufe in Niedersachsen führt dieses Gesetz die Pflege wieder in die Fremdbestimmung durch andere Akteure im Gesundheitswesen.
Von dem Anspruch, die Entwicklung einer Berufsordnung, die Festlegung von Qualitätsrichtlinien sowie die Zuständigkeit für berufliche Weiterbildungenin der pflegerischen Selbstverwaltung auf Augenhöhe und in wertschätzender regelmäßiger Kommunikation mit der Politik zu realisieren, bleibtnichts mehr übrig. Das ist sehr bedauerlich. Das Gesetz stellt lediglich für den Bereich Weiterbildung eine Sonderregelung in Aussicht. Augenblicklich wird uns Allen in der Corona –Pandemie jeden Tag vor Augen geführt, wie „Systemrelevant“ Pflegefachkräfte für die Aufrechterhaltung eines gut funktionierenden Gesundheitssystems in Niedersachen sind. Ohne die vielen Fachpflegekräfte auf den Intensivstationen, in den Notaufnahmen, in den Operations-und Anästhesieabteilungen, in den Funktionsabteilungen unserer Kliniken undim außerklinischen häuslichen und stationären Intensivpflegebereich, die eine hochqualifizierte Fachweiterbildung in ihrem jeweiligen Bereich absolviert haben, könnte der hohe Standard bei der Versorgung von schwererkrankten COVID-19Patientinnen und Patienten nicht aufrechterhalten werden. Damit dieses in der Zukunft weiterhin so bestehen bleibt, ist es zwingend erforderlich, dass die Berufsangehörigen nicht nur selberdie Inhalte ihrer Weiterbildung ausgestalten können, sondern auch das Regelwerk der professionellen Pflege bezogen auf Pflegequalität, notwendige Fortbildungen zum Qualifikationserhalte, Berufsordnung und die Kommunikation in die Politik generieren. Wenn die Möglichkeit der Selbstbestimmung den Pflegefachkräften in Niedersachsen durch dieses Gesetz wieder genommen wird, wird es eine negative Sogwirkung bei Fachpflegekräften auslösen, Niedersachsen zu verlassen undsich in den Bundesländern beruflich zu verwirklichen, in denen Pflegefachkräfteberufliches Selbstverständnis ausüben können und autonome Entscheidungen bei der Berufsausübung ermöglicht werden. Deshalb lehnt die DGF den vorliegenden Gesetzentwurf in Gänze ab. Vielmehr fordern wir Sie auf,die Pflegekammer Niedersachsen in vollen Umfang zu erhalten. Zielführend wäre es, aus den gemachten Fehlern zu lernen und die Ergebnisse der durchgeführten Evaluation dabei zu berücksichtigen und gemeinsam zu überlegen, wie diese so wichtige berufsständische Selbstverwaltungseinrichtung der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte in Niedersachsen nachhaltig zu verbessern ist.
Ansonsten besteht die große Gefahr, dass das Flächenland Niedersachsen im wahrsten Sinne von der zunehmenden Professionalisierung anderer Bundesländer abgehängt wird!
Joachim Schoen   Felix Berkemeyer   Benjamin Schiller
Landesbeauftragter stv. Landesbeauftragterstv. Landesbeauftragter

Stellungnahme_PflegekammerNDS

 

DFK DOP am 26. bis 27.09.2024 in Münster
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