Stellungnahme zur geplanten staatlichen Regelung der Ausbildung

Stellungnahme zur geplanten staatlichen Regelung der Ausbildung zur/zum Operationstechnischen Assistentin/Assistenten (OTA)

Seit zehn Jahren wird durch eine Initiative der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und einigen engagierten Krankenhäusern dem Fachkräftemangel in den Operationsabteilungen dadurch Rechnung getragen, dass eine in Deutschland neue Berufsausbildung unter Federführung der DKG etabliert wurde.

Diese dreijährige Ausbildung findet an neu gegründeten Ausbildungsstätten der Krankenhäuser statt und wird durch diese finanziert. 1.600 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und 3.000 Stunden praktische Ausbildung gewährleisten eine hohe fachliche Qualifikation für das zukünftige Berufsfeld. Die Akzeptanz in den Krankenhäusern und auf dem Arbeitsmarkt ist groß und sehr positiv zu bewerten. So haben sich in Deutschland mittlerweile siebzehn OTA-Schulen mit über 1.400 Ausbildungsplätzen mit steigender Tendenz etabliert. Allein in Nordrhein-Westfalen sind zur Zeit ca. 500 Ausbildungsplätze besetzt.

Immer mehr Jugendliche mit einem qualifizierten Schulabschluss fragen diesen interessanten zukunftsfähigen Beruf nach. Von allen Seiten wird jedoch ein Handlungsbedarf hinsichtlich der staatlichen Anerkennung des Berufsbildes gesehen.

Zu diesem Zweck wurde eine Bund-/Länderprojektgruppe der Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsfachberufe unter Federführung des Ministeriums für Familie, Jugend, Gesundheit und Soziales (MFJGS) Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Eine Beschlussfassung hin-sichtlich der Regelungsart soll für die 77. Konferenz der Gesundheitsminister der Länder (GMK) am 17. /18. Juni 2004 in Berlin vorbereitet werden.

Mit Entsetzen nehmen wir zur Kenntnis, dass erwogen wird, die Ausbildung in das Berufsbildungsgesetz (BBiG) einzugliedern und nicht mit einer eigenen staatlichen Anerkennung, analog dem Krankenpflegegesetz oder dem Gesetz zur Ausbildung der Medizintechnischen Assistenten zu versehen.

Diese von uns ausdrücklich abgelehnte Regelung nach BBiG hätte für die Ausbildung hinsichtlich der Qualität der Ausbildungsstätten sowie der Finanzhaushalte der Länder un-vorhersehbare Konsequenzen. Im Detail sind diese nach unserer Auffassung:

* Die wegfallende enge Verzahnung von Theorie und Praxis (Ausbildungsstätte und Krankenhaus) führt zu einem erheblichen Qualitätseinbruch in der Ausbildung.
* Krankenhäuser werden bei einer Angliederung an die Berufsschulen aus der Ausbil-dung wieder aussteigen. Andererseits müssen sie praktische Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, um die Ausbildung überhaupt realisieren zu können.
* Bei einer Eingliederung in das Berufsbildungsgesetz ist eine Verringerung der Ausbil-dungszeit zu erwarten (deutlicher Trend auch in anderen Berufen), um diese Ausbil-dung kostengünstiger zu finanzieren. Dies wird zu einem weiteren Qualitätsverlust führen und damit die Akzeptanz des Berufsfeldes in der Praxis negativ beeinflussen.
* Bei einer Zuordnung in das Berufsbildungsgesetz und den daraus resultierenden Strukturveränderungen besteht keine Vergleichbarkeit mehr mit analogen Ausbildun-gen in der Europäischen Union und der Schweiz.
* In Zusammenarbeit mit der DKG haben der OTA-Schulträgerverband sowie einzelne Ausbildungsstätten in den letzten Jahren strukturelle Aufbauarbeit geleistet. Diese Strukturen würden schlagartig unnötig zerstört und müssten an anderer Stelle mit viel Energie und Kostenaufwand neu erstellt werden.

Die Tätigkeit einer / eines Operationstechnischen Assistentin / Assistenten erfüllt unserer Ansicht nach die Bedingungen nach Artikel 74 (19), Grundgesetz, und wird von uns ausdrücklich nicht als Pflegeberuf gesehen. Insofern ist eine Zuständigkeit des Bundes für die Regelung der Zulassung gegeben.

Unsere Empfehlung:

* staatliche Regelung im Rahmen eines neuen Berufsgesetzes
* Finanzierung nach § 17a Krankenhausgesetz (KHG)
* Verortung im Berufsfachschulsystem.

Gütersloh / Wuppertal 25.05.2004

DFK DOP am 26. bis 27.09.2024 in Münster
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