Bankrotterklärung der Politik – Sicherheit der Intensivpatienten in Zukunft gefährdet

„Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar.“ (Zitat aus: Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertinnen- und Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ Berlin, 7. März 2017). Wenn man diesen Satz aus der damaligen Beratungsrunde des Bundesgesundheitsministeriums ernst nimmt und die Zielsetzung der Festlegung von Personaluntergrenzen als Signal an die völlig überlasteten und „frustrierten“ Pflegenden verstanden wissen wollte, um deren „prekäre“ Arbeitsbedingungen in den Kliniken zu verbessern, dann ist die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Spahn zur Besetzung auf den Intensivstationen „ein Schlag ins Gesicht“ jeder Intensivpflegekraft.
Ab Anfang kommenden Jahres soll in der Tagschicht von Intensivstationen eine Pflegefachperson höchstens 2,5 Patienten betreuen, in der Nacht dürfen es maximal 3,5 Patienten sein. Das sieht die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zu Personalvorgaben in pflegesensitiven Bereichen vor.

Diese angestrebte Personal-Patienten-Relation ist keine Verbesserung des jetzigen Status auf deutschen Intensivstationen, sondern gefährdet die Patientensicherheit. Wenn es zu einem beklagenswerten Schaden bei einem zu versorgenden Patienten käme, insbesondere weil in der Nacht zu wenig Personal vorgehalten wird, kann man juristisch betrachtet mindestens von einem grob fahrlässig, wenn nicht sogar von einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden sprechen. Im internationalen Vergleich sind wir schon jetzt beim Personalschlüssel im hinteren Drittel zu finden und werden somit für die Zukunft kaum Anreize bieten, um die noch tätigen Intensivpflegenden zu halten. „Sollte nicht mit der Einführung von Personaluntergrenzen ein positives Zeichen zur Reduzierung der Arbeitsbelastung der Pflegenden und zur Attraktivitätssteigerung des Berufes gesetzt werden?“ so der DGF-Vorsitzende Lothar Ullrich. „Die Enttäuschung in den Reihen unserer Kolleginnen und Kollegen ist riesig und die Konsequenzen lassen sich nur erahnen.“ Die Befürchtung ist, dass diese Personaluntergrenzen als Standard auf allen Intensivstationen in Deutschland umgesetzt werden – egal auf welcher Intensivstation.

Als Fachgesellschaft fordern wir Personaluntergrenzen, die zu einer echten Verbesserung der Situation führen. Darüber hinaus müssen jetzt schnell Messinstrumente eingeführt werden, um den tatsächlichen Pflegebedarf auf den Stationen zu erfassen und endlich eine adäquate Pflegepersonalbesetzung in allen Abteilungen zu gewährleisten.

Verabschiedet vom Vorstand der DGF e.V. am 11.Oktober 2018

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Die DGF ist als gemeinnütziger, eingetragener Verein die nationale Interessenvertretung der Fachkrankenpflege und Mitglied im Deutschen Pflegerat, Mitglied der IFNA (International Federation of Nurse Anesthetists) und der EfCCNa (European Federation of Critical Care Nurse Association).

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