Die AG Notfallpflege der DGF hat am 2.August 2026 eine Fachliche Stellungnahme zu den Tragenden Gründen zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V (Beschluss vom 20. November 2025, geändert am 15. Juni 2026) unter Berücksichtigung der ergänzenden Stellungnahme des G-BA vom 5. Juni 2026 veröffentlicht.
Anlass dieser fachlichen Stellungnahme der DGF ist, dass wesentliche Bewertungsgrundlagen erst nach dem Beschluss durch die finalen Tragenden Gründe und die ergänzende Stellungnahme des G-BA gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit konkret erkennbar wurden. Dies betrifft insbesondere die bewusste Kopfzahlregelung statt Vorgaben in Vollzeitäquivalenten, die Zulassung von Rufbereitschaft zur Erfüllung der Verfügbarkeitsanforderung und die Einordnung einzelner Vorgaben als teilweise Lockerung gegenüber der bisherigen Rechtslage. Aus Sicht der DGF wäre es aus Gründen der Verfahrensqualität und der sachgerechten Beteiligung angezeigt gewesen, den stellungnahmeberechtigten Fachverbänden nach Veröffentlichung der wesentlichen Konkretisierungen erneut Gelegenheit zur fachlichen Bewertung zu geben.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier lesen.