Liebe DGF-Mitglieder,
nach intensiver Mitarbeit am Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz freuen wir uns, Euch mitteilen zu können, dass gestern die neue Version des Gesetzes „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (ehemals Pflegekompetenzgesetz) verabschiedet wurde. Es handelt sich zunächst um einen Kabinettsbeschluss, jetzt wird das Gesetz in den Parlamentarischen Beratungsprozess eingebracht.
Positiv hervorzuheben ist, dass damit ein erster wesentlicher Schritt zur Stärkung der Pflegefachberufe als eigenständige Heilberufe unternommen wurde.
Auch unsere langjährigen Forderungen zur Kompetenzerweiterung für Fachweitergebildete finden sich in dieser Fassung wieder.
So ist unter anderem §112 SGB V besonders interessant für uns, da er die eigenverantwortliche Erbringung von Leistungen durch Pflegefachpersonen im Rahmen der Krankenhausbehandlung ermöglicht.
Zwischen den Vertragsparteien auf Bundesebene soll künftig ein Leistungskatalog vereinbart werden, der regelt, welche pflegerischen Leistungen – insbesondere im Bereich ärztlich delegierter Tätigkeiten – durch Pflegefachpersonen eigenständig erbracht werden dürfen. Es ist Aufgabe des Vertrags, klar zu definieren, auf welcher Kompetenzbasis Pflegefachpersonen die jeweiligen Leistungen verantwortungsvoll übernehmen können.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich die vorgesehene Stärkung der pflegeberuflichen Interessenvertretung auf Bundesebene. Ebenso positiv bewerten wir die Empfehlungen zur Erstellung eines bundeseinheitlichen „Muster-Scopes of Practice“ sowie zur Festlegung von Mindestanforderungen an Fachweiterbildungen.
Ein weiterer zentraler Punkt im Gesetzesentwurf lautet:
„Zu Nummer 2 (§ 15a – Behandlung durch Pflegefachpersonen, Pflegeprozessverantwortung): heilkundliche Kompetenzen (…) können auch außerhalb der beruflichen (hochschulischen) Ausbildung, etwa im Rahmen von Fachweiterbildungen, erworben werden – und zwar in anderen als den in § 37 Absatz 2 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes genannten Bereichen (z. B. in der Intensivpflege).“
Dies unterstreicht ausdrücklich die wachsende Bedeutung fachweitergebildeter Pflegefachpersonen für die zukünftige Versorgung – insbesondere in hochspezialisierten Versorgungsbereichen wie der Intensivpflege, Notfallpflege oder Anästhesiepflege.
Die Möglichkeit, heilkundliche Kompetenzen über strukturierte Weiterbildungen zu erwerben, stärkt nicht nur das Berufsbild, sondern auch die Handlungssicherheit und Verantwortung der Pflegefachpersonen in der unmittelbaren Patientenversorgung.
Zugleich werden erstmals auch im Ausland erworbene Qualifikationen anerkannt, sofern die Länder ein standardisiertes, transparentes Verfahren zur Bewertung und Anerkennung dieser Qualifikationen anwenden.
Für Fachweitergebildete mit internationaler Ausbildung bedeutet dies einen erleichterten Zugang zur Berufsausübung in Deutschland – ein wichtiger Schritt hin zu einer europäisch und global anschlussfähigen Pflegepraxis.
Diese Entwicklung stellt eine konsequente Weiterentwicklung der pflegerischen Rollenprofile dar und ebnet den Weg für die Etablierung erweiterter und erweiterungsfähiger Aufgabenbereiche („Advanced Practice“) im deutschen Gesundheitswesen.
Was folgt nun?
Jetzt gilt es, die genannten Verträge auf Bundesebene zu verhandeln und den „Muster-Scope of Practice“ fachlich fundiert zu entwickeln.
Hier wird sich die DGF aktiv einbringen, um die Perspektive der spezialisierten Pflegepraxis wirkungsvoll zu vertreten.
Wir bleiben für Euch am Ball und halten Euch selbstverständlich auf dem Laufenden!
Hier findet Ihr die Stellungnahme des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR)
Profession stärken/Kabinettsbeschlüsse – Zwei Gesetze stärken die Pflege
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Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V.
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