DGF warnt vor Versorgungskürzungen durch die Hintertür Beitragssatzstabilisierung darf nicht zulasten von Pflege, Patientensicherheit und Versorgungsqualität gehen
Berlin, 13. Juli 2026 – Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V. (DGF) kritisiert die Ausrichtung des vom Deutschen Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Finanzielle Stabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung ist notwendig. Sie darf jedoch nicht dadurch erreicht werden, dass der wirtschaftliche Druck auf Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste und weitere versorgungsnahe Strukturen fortführend erhöht wird.
Dieser Gesetzesbeschluss ist ein Schlag ins Gesicht der Pflege.
„Beitragssätze sind nicht stabil, wenn dafür die Versorgung instabil wird. Wer Ausgaben begrenzt, ohne Personal, Qualifikation und Versorgungskapazitäten verbindlich zu schützen, nimmt Leistungseinschränkungen, Arbeitsverdichtung und zusätzliche Risiken für Patientinnen und Patienten in Kauf“, erklärt die DGF.
Pflegefachpersonen sichern täglich die Akut-, Intensiv- und Notfallversorgung, die Anästhesie, die Pflege im Operationsdienst, die Endoskopie, die onkologische Pflege, die stationäre und ambulante Pflege sowie die außerklinische Versorgung. Bereits heute arbeiten viele dieser hoch spezialisierten Bereiche an oder über ihrer Belastungsgrenze. Weitere finanzielle Begrenzungen können deshalb nicht losgelöst von ihren praktischen Folgen betrachtet werden.
Gerade in der onkologischen Pflege und in der Intensiv-, Anästhesie- und Notfallpflege sind spezialisierte Fachkenntnisse, kontinuierliche Qualifizierung und verlässliche Personalstrukturen unverzichtbar. In der Versorgung von Menschen in diesen Settings geht es nicht nur um die Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen, sondern ebenso um Symptomkontrolle, Patientenedukation, psychosoziale Begleitung, die frühzeitige Erkennung von Komplikationen und eine sichere Koordination komplexer Behandlungsverläufe. Im Operationsdienst tragen Pflegefachpersonen maßgeblich zur Patientensicherheit, zur Einhaltung hygienischer und organisatorischer Standards sowie zu einem sicheren und funktionierenden Ablauf operativer Eingriffe bei.
Pflegefachpersonen sind keine finanzielle Verfügungsmasse. Fachpflege ist kein Luxus. Tarifgerechte Vergütung, verlässliche Personalstrukturen und ein qualifikationsgerechter Einsatz sind Grundvoraussetzungen für eine sichere Versorgung.
Einsparungen treffen nicht nur Bilanzen, sondern Menschen
Aus Sicht der DGF besteht die Gefahr, dass der zusätzliche Kostendruck unmittelbar oder mittelbar auf Beschäftigte, Patientinnen und Patienten, Pflegebedürftige sowie deren An- und Zugehörige verlagert wird.
Wo Personalstellen nicht nachbesetzt, Qualifizierungen verschoben, Betten gesperrt, Operationskapazitäten eingeschränkt oder spezialisierte Versorgungsangebote reduziert werden, entstehen keine abstrakten Einsparungen. Es entstehen Versorgungslücken.
Ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal ist eine zentrale Voraussetzung für kontinuierliche Beobachtung, frühzeitige Intervention, wirksame Prävention und sichere Übergänge zwischen den Versorgungsbereichen. Dies gilt in besonderem Maß für komplexe und hochrisikobehaftete Bereiche wie die Intensivpflege, die Notfallpflege, die onkologische Pflege und die Pflege im Operationsdienst. Werden diese Strukturen geschwächt, können Risiken für Versorgungsabbrüche, vermeidbare Komplikationen, Verzögerungen und Überlastungssituationen steigen.
Besonders kritisch ist die enge Abhängigkeit der einzelnen Versorgungsbereiche voneinander: Fehlt ein Kurzzeitpflegeplatz, kann sich ein Krankenhausaufenthalt verlängern. Fehlt ambulante Unterstützung, geraten häusliche Pflegearrangements unter Druck. Fehlen qualifizierte Fachpflegepersonen im Operationsdienst, können operative Kapazitäten nicht verlässlich aufrechterhalten werden. Fehlen spezialisierte Pflegefachpersonen in der Onkologie, wird die sichere Begleitung komplexer Therapien und Krankheitsverläufe erschwert. Werden Leistungen an einer Stelle eingeschränkt, entstehen an anderer Stelle häufig höhere Kosten und größere Risiken.
GKV-Verwaltung unabhängig auf Effizienz prüfen
Die DGF fordert eine nachvollziehbare und ausgewogene Verteilung der Konsolidierungsbeiträge. Bevor weitere Eingriffe in Vergütungen und Versorgungsstrukturen erfolgen, sollte die Organisation und Verwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig, kassenübergreifend und transparent auf mögliche Effizienzpotenziale geprüft werden.
Pflegeneuordnungsgesetz muss Versorgung verbindlich absichern
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz muss nach Auffassung der DGF zu einem wirksamen Korrektiv werden. Ansätze wie eine stärkere Präventions- und Rehabilitationsorientierung, Pflegebegleitung und zusätzliche Hilfen in akuten pflegerischen Krisen können sinnvoll sein. Entscheidend ist jedoch ihre konkrete Ausgestaltung.
„Ein neues Budget ersetzt kein fehlendes Personal. Ein Beratungsanspruch schafft keinen Pflegeplatz. Und eine Lotsenfunktion ersetzt weder die pflegefachliche Einschätzung noch eine verantwortliche Fallsteuerung“, betont die DGF
Neue Leistungsansprüche müssen ausreichend finanziert, fachlich klar geregelt und mit tatsächlich verfügbaren Angeboten hinterlegt werden. Das Pflegeneuordnungsgesetz darf nicht zu einem weiteren Spargesetz werden.
Zentrale Forderungen der DGF:
- eine verbindlich pflegefachlich ausgestaltete Pflegebegleitung mit definierten Qualifikationsstandards und klarer Verantwortung,
- tatsächlich verfügbare Akut-, Ersatz- und Kurzzeitpflegeangebote statt bloßer Leistungsansprüche auf dem Papier,
- keine Finanzierung neuer Instrumente durch Kürzungen bestehender Entlastungs-, Beratungs- oder Unterstützungsleistungen,
- die vollständige und zeitnahe Refinanzierung von Tarifsteigerungen, Zulagen, Fachweiterbildungen und steigenden Personalkosten,
- die rechtliche, strukturelle und finanzielle Verankerung von Fachpflege und erweiterten pflegerischen Rollen,
- verlässliche Weiterbildungs- und Personalstrukturen für die Intensiv- und Anästhesiepflege, Notfallpflege, onkologische Pflege, Pflege im Operationsdienst, Endoskopiepflege, außerklinische Intensivpflege und weitere spezialisierte Fachpflegebereiche mit definierten Qualifikations-, Kompetenz- und Refinanzierungsanforderungen,
- einen Bürokratieabbau, der nachweislich mehr Zeit für die unmittelbare Versorgung schafft,
- verbindliche Beteiligungsrechte für Pflegefachpersonen, Pflegekammern und pflegewissenschaftliche Fachgesellschaften,
- eine gesetzlich geregelte Evaluation der Auswirkungen auf Personal, Versorgungsangebote, Operationskapazitäten, Wartezeiten und Patientensicherheit,
- eine faire Verteilung der Finanzierungsverantwortung einschließlich verlässlicher Bundeszuschüsse und einer transparenten Debatte über versicherungsfremde Leistungen,
- eine unabhängige und öffentlich nachvollziehbare Effizienzprüfung der GKV-Verwaltungsstrukturen.
DGF fordert klare politische Kurskorrektur
Die DGF appelliert an Bundestag und Bundesregierung, finanzielle Stabilität und Versorgungssicherheit gleichrangig zu behandeln. Wirtschaftlichkeit ist notwendig, ersetzt aber keine nachhaltige Strukturpolitik.
„Die Pflege trägt seit Jahren zusätzliche Verantwortung. Das gilt insbesondere in hoch spezialisierten Bereichen wie der Intensiv-. Anästhesie und der Notfallpflege, aber auch der onkologischen Pflege und der Pflege im Operationsdienst. Wer die Warnungen dieser Berufsgruppe weiterhin ignoriert, gefährdet nicht nur ihre Arbeitsfähigkeit, sondern die Sicherheit und Verlässlichkeit der gesamten gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung“, erklärt die DGF.
Die DGF fordert deshalb eine klare Kurskorrektur:
Versorgung sichern. Pflegekompetenz stärken. Fachpflege schützen. Folgen transparent prüfen. Finanzierung fair verteilen.
Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.
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