DGF-Scope of Practice für Pflegefachpersonen mit zweijähriger Fachweiterbildung am Beispiel Intensivpflege

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) hat am 21. Mai 2026 den Scope of Practice (SoP) für Pflegefachpersonen mit zweijähriger Fachweiterbildung am Beispiel der Intensivpflege verabschiedet. Damit legt die Fachgesellschaft erstmals eine strukturierte Empfehlung zur Beschreibung des professionellen Handlungsspektrums von Fachpflegepersonen in der Intensivpflege vor.

Die Veröffentlichung steht im Kontext der Umsetzung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), das aus dem Pflegekompetenzgesetz hervorgegangen ist. Ziel ist es, die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen von Pflegefachpersonen verbindlicher zu definieren und damit die Grundlage für eine erweiterte Übertragung heilkundlicher sowie leistungsrechtlicher Befugnisse zu schaffen.

Aus pflegewissenschaftlicher und berufspolitischer Sicht stellt der Scope of Practice einen wichtigen Meilenstein für die Weiterentwicklung der professionellen Pflege dar. Er unterstützt die Standardisierung pflegerischer Aufgaben, fördert die interprofessionelle Zusammenarbeit und stärkt die Patientensicherheit durch eine klare Definition von Kompetenzen und Verantwortungsbereichen.

Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, evidenzbasierten und sicheren Versorgung kritisch kranker Patientinnen und Patienten gehört seit ihrer Gründung zu den zentralen Zielen der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF). Mit der Veröffentlichung des Scope of Practice leistet die Fachgesellschaft einen wesentlichen Beitrag zur Professionalisierung der Fachpflege und zur Weiterentwicklung moderner intensivpflegerischer Versorgung (Keienburg et al., 2026).

Das vollständige Dokument finden Sie unter der DOI 10.5281/zenodo.21073753  oder hier.

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