DGF-Stellungnahme zu Kernkompetenzen von Fachpflegepersonen im 3-K-Fall

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) hat am 25.06.2026 eine Stellungnahme zu Kernkompetenzen von Fachpflegepersonen im 3-K-Fall veröffentlicht. Es wurden  acht Domänen, angelehnt an den ICN-Kernkompetenzrahmen (Version 2.0) benannt, welche  die Grundlage bilden, um die Fachpflegepersonen in Stufe II und Stufe III gezielt zu befähigen, ihre Rolle und Kompetenz im 3-K-Fall in Deutschland klar zu definieren, zu übernehmen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Hintergrund:

In jedem deutschen Bundesland muss ein klares Rollenverständnis für professionelle pflegerische Kompetenzen in Fällen von Katastrophe, Krise und Krieg (3-K-Fälle) etabliert sein. Die internationale Fachliteratur betont, dass Pflegefachpersonen die größte Gruppe der Gesundheitsfachberufe bilden und bei 3-K-Fällen häufig als erste professionelle Versorgungskräfte unmittelbar gefordert sind. Sie agieren bei der Vorsichtung, in der Notfall- und Evakuierungs- sowie in der langfristigen psychosozialen Betreuung.

Mehrere Großschadenlagen und Katastrophen der letzten Jahre haben offenbart, dass pflegerische Kompetenzen eine zentrale Säule der Versorgung darstellen. Ohne die systematische Einbindung von Pflegefachpersonen in Planung, Kommunikation, Management, Sicherheit, Assessment, Intervention, Wiederherstellung sowie ethische und rechtliche Rahmenbedingungen gehen entscheidende Ressourcen verloren. Dies schwächt die Handlungsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Resilienz des Gesundheitssystems in krisenhaften Versorgungslagen.

Die International Council of Nurses (ICN) definiert drei aufeinander aufbauende Kompetenzstufen für 3-K-Fälle.  Stufe I richtet sich an alle Pflegefachpersonen, die eine generalistische Primärqualifizierung abgeschlossen haben. Stufe II baut auf Stufe I auf und richtet sich an Pflegefachpersonen, die zusätzlich qualifiziert sind für den 3-K-Fall. Sie übernehmen vertiefte Planungs-, Koordinations- und Kommunikationsaufgaben und sorgen für die Integration pflegerischer Kompetenzen in Notfall und Evakuierungsstrategien. Stufe III richtet sich an Pflegefachpersonen, die sowohl Stufe I als auch Stufe II vollständig beherrschen und auf ein breites Spektrum von Notfällen, Krisen und Katastrophen vorbereitet sind.

Die DGF spricht sich dafür aus, dass alle professionell tätigen Pflegefachpersonen Stufe I qualifiziert sind. Pflegefachpersonen mit einer zweijährigen Fachweiterbildung, im weiteren Verlauf Fachpflegepersonen genannt, sollen im Rahmen ihre zweijährigen Fachweiterbildungen die Stufe II und III erreichen. Die Inhalte der Kompetenzstufen II und III, in den einzelnen Domänen, werden nachfolgend beschrieben.

Wer Fachpflegepersonen und Pflegefachpersonen nicht in die 3-K Strukturen einbindet, reduziert die verfügbaren Versorgungsressourcen und ignoriert wichtige pflegerischer Kompetenzen. Das Potenzial der professionell Pflegenden, im Umgang mit wachsenden Gefahren, wird bislang noch wenig wahrgenommen.[…]

Lesen Sie hier die gesamte  DGF-Stellungnahme_Kernkompetenzen von Fachpflegepersonen im 3-K-Fall.

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